Familienstrategie-Check

Mit Hilfe der nachfolgenden Fragen können Sie beleuchten, inwieweit Sie die verschiedenen Aspekte einer umfassenden Familienstrategie in Ihrer Unternehmerfamilie, bzw. Ihrem Familienunternehmen geregelt haben. Wenn Sie nicht alle Fragen mit «Ja» beantworten können, sollten Sie genau dort ansetzen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung oder Überprüfung Ihrer Familienstrategie.

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ja
nein
Wir haben einen bewussten Entscheid getroffen, welchen Stellenwert wir dem Erhalt als Familienunternehmen beimessen.
ja
nein
Wir haben festgelegt, wer zur Inhaberfamilie gehört, unter welchen Voraussetzungen neue Familienmitglieder aufgenommen werden, unter welchen Voraussetzungen die Zugehörigkeit wieder verloren geht, und wer welches Stimmrecht in Family Governance-Angelegenheiten hat.
ja
nein
Wir haben Verhaltensregeln für den Umgang innerhalb der Unternehmerfamilie festgelegt, insbesondere zur Kommunikation, zum Verhalten in Konfliktfällen und zum Verhalten in Notfällen.
ja
nein
Wir haben definiert, welche gemeinsamen Aktivitäten den Zusammenhalt in der Familie stärken sollen und wer für die Organisation zuständig ist.
ja
nein
Wir haben definiert, wie wir die nächste Generation an ihre zukünftige Rolle im Familienunternehmen, sei dies als Mitglied der Unternehmensführung oder als Miteigentümer, heranführen.
ja
nein
Wir haben Werte und Ziele definiert, denen wir uns sowohl als Familie wie auch in unserem Unternehmen verpflichtet fühlen.
ja
nein
Wir haben festgelegt, wie die Interessen unterschiedlicher Stakeholder (Mitarbeiter, Kunden, Gesellschaft) auf ausgewogene Weise berücksichtigt werden.
ja
nein
Wir haben unsere Erwartungen an das Verhältnis von Stabilität, Rentabilität und langfristigem Wachstum formuliert und mit einer langfristigen Vermögensstrategie abgeglichen.
ja
nein
Wir haben definiert, welche Rolle die Miteigentümer in der Führung und Kontrolle des Unternehmens haben können und welche Befugnisse an ein Aufsichtsgremium delegiert werden.
ja
nein
Wir haben die jederzeitige Entscheidungsfähigkeit sichergestellt, indem wir Mehrheits- und Minderheitsrechte festgelegt und angemessen ausbalanciert haben.
ja
nein
Wir haben Informationsstrukturen umgesetzt, die es den Miteigentümern erlauben, jederzeit eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens sowie der Einhaltung der vereinbarten Werte und Ziele vorzunehmen.
ja
nein
Bezüglich Mitwirkungsrechte (Teilnahme an Gesellschaftsversammlung; Stimmrecht; Auskunfts- und Informationsrecht) behandeln wir alle Miteigentümer gleich. Allfällige Ausnahmen haben wir transparent begründet und festgehalten.
ja
nein
Bei Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen, haben wir die Stimmrechte an die Höhe der Kapitalbeteiligung geknüpft.
ja
nein
Wir haben festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen Familienmitglieder im oder für das Unternehmen arbeiten dürfen und nach welchen Regeln der Auswahlprozess erfolgt.
ja
nein
Wir haben definiert, welche Rechte und Pflichten die Miteigentümer haben. Dort wo nötig und sinnvoll sind diese Regeln rechtsverbindlich in Ehe- und Erbverträge sowie letztwillige Verfügungen übertragen.
ja
nein
Wir haben klar definiert, welche Aufgaben das Aufsichtsgremium hat und bei welchen Entscheidungen im Familiengremium es beizuziehen ist.
ja
nein
Wir haben die Grösse und Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums festgelegt und definiert, welche Anforderungen die Mitglieder erfüllen müssen.
ja
nein
Wir haben klare Regelungen getroffen zur Vergütung und Haftung der Mitglieder des Aufsichtsgremiums.
ja
nein
Wir haben ein Regelwerk erstellt, das die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Unternehmensführung definiert und festlegt wie die Geschäftsleitung dem Aufsichtsgremium Bericht erstattet.
ja
nein
Wir haben die Grösse, Struktur und Zusammensetzung der Geschäftsleitung definiert.
ja
nein
Wir haben festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen Familienmitglieder in die Unternehmensführung berufen und aus dieser abberufen werden können und wer darüber entscheidet.
ja
nein
Wir haben eine langfristig angelegte Nachfolgeplanung erstellt und für Mitglieder der Unternehmensführung verbindliche Altersgrenzen definiert.
ja
nein
Wir haben einen Notfallplan erstellt, der festlegt was zu geschehen hat, wenn jemand ungeplant vorzeitig ausscheidet.
ja
nein
Wir haben festgelegt, wie die Höhe der Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder ermittelt wird und wer darüber entscheidet. Zudem haben wir definiert, wer in welchem Umfang darüber informiert wird.
ja
nein
Wir haben die für die Erstellung des Jahresabschlusses massgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze festgelegt und orientieren uns dabei am Vorsichtsprinzip.
ja
nein
Der Jahresabschluss wird durch eine externe Revisionsstelle geprüft. Die Revisionsstelle wird durch das Aufsichtsgremium vorgeschlagen und durch die Inhaberversammlung gewählt.
ja
nein
Die Feststellung des Jahresergebnisses erfolgt durch das Aufsichtsgremium und/oder die Inhaberversammlung. Sie erhalten vorgängig ausreichend Gelegenheit, den Jahresabschluss und das Prüfungsergebnis zur Kenntnis zu nehmen und Fragen zu stellen.
ja
nein
Wir haben Regelungen über die Ergebnisverwendung getroffen, die mit unseren Zielen zu Stabilität, Rentabilität und Wachstum in Einklang sind.
ja
nein
Die Ausschüttung ist von der Erreichung bestimmter Finanzkennzahlen abhängig. Der Mechanismus zur Berechnung von Ausschüttung und Gewinnthesaurierung ist für die Mitinhaber transparent nachvollziehbar.
ja
nein
Wir haben eindeutig festgelegt, an wen das Miteigentum am Unternehmen ohne Einschränkung übertragen werden darf und unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung an andere Personen zulässig ist.
ja
nein
Wir haben zudem festgelegt, wie die Übertragung von Todes wegen geregelt ist. Diese Regeln sind rechtsverbindlich in Ehe- und Erbverträgen festgehalten.
ja
nein
Das Miteigentum am Unternehmen haben wir in einem Eigentümervertrag geregelt. Darin enthalten sind Bestimmungen zu Kündigungsrecht, Bewertungsregeln sowie Auszahlungs- und Finanzierungsmodalitäten allfälliger Abfindungszahlungen.
ja
nein

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